Die Verwertungsgesellschaft bildender Künstler (VBK) wurde am 4. Mai 1977 in Form eines Vereines gegründet. Die VBK ist eine nach dem Verwertungsgesellschaftengesetz staatlich genehmigte Verwertungsgesellschaft (Urheberrechtsgesellschaft) und ist das wichtigste Instrument rechtlicher Hilfe für die Schaffenden der bildenden Kunst aller Sparten, für die Lichtbildhersteller (Fotografen) und Choreographen (Schöpfer von Tanzkunstwerken und Pantomimen).
Sie erstreckt ihre Tätigkeit auf ganz Österreich und durch die Verbindung mit ausländischen Urheberrechtsgesellschaften, die die gleichen Zwecke verfolgen, sorgt die VBK weltweit für die Wahrnehmung der von ihr verwalteten Rechte.
Die VBK hat die Aufgabe, die bildenden Künstler dem Gesetzgeber und den öffentlichen sowie privaten Stellen gegenüber zu vertreten und durch Verhandlungen an der Gesetzesgestaltung mitzuwirken, für die Einhebung und Verteilung der Einnahmen an ihre Mitglieder bei Nutzung ihrer Werke zu sorgen,
den Schutz der Rechte ihrer Mitglieder gegenüber Dritten außergerichtlich oder gerichtlich wahrzunehmen, sowie Gesamtverträge mit Nutzerorganisationen (z.B. ORF, Kabel TV-
Die VBK hat den Zweck, die den Künstlern nach dem Urheberrechtsgesetz zustehenden Rechte, die der Einzelne aus praktischen oder gesetzlichen Gründen nicht selbst wahrnehmen kann, treuhändig (im eigenen Namen aber im Interesse ihrer Mitglieder) wahrzunehmen.
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